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   KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97   

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https://dejure.org/1998,8462
KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97 (https://dejure.org/1998,8462)
KG, Entscheidung vom 25.02.1998 - 24 W 8414/97 (https://dejure.org/1998,8462)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 24 W 8414/97 (https://dejure.org/1998,8462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Ungültigerklärung der Entlastung für den Verwalter, nicht aber für einen Wohnungseigentümer; Kostentragung bei Antragsrücknahme

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende Beschwer des Wohnungseigentümers bei Ungültigerklärung der Verwalterentlastung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1021
  • NZM 1998, 378
  • FGPrax 1998, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97
    Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 119, 216 = NJW 1992, 3305 = WE 1993, 49) ausgeführt hat, ist der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgebliche Beschwerdewert stets aus der Person des Rechtsmittelführers, seiner Beschwer und seinem Vermögenswerten Interesse an der Änderung der Entscheidung zu beurteilen, wobei sich das für den Beschwerdewert maßgebliche Änderungsinteresse des Beschwerdeführers nicht dadurch erhöht, daß die Entscheidung für die anderen Beteiligten bindend ist und der Geschäftswert gemäß § 48 Abs. 3 WEG auch nach deren Interesse an der Entscheidung festgesetzt wird.

    Der Geschäftswert bemißt sich nach dem Wert der Aufrechterhaltung der Verwalterentlastung und hat nichts mit der hier fehlenden persönlichen Beschwer des Beteiligten zu 5) zu tun (BGHZ 119, 216).

  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97
    Zutreffend hat das Landgericht die Erklärung der Antragsteller in dem Anwaltsschriftsatz vom 14. Oktober 1997 (Band II Blatt 34) nicht als bloße Rechtsmittelrücknahme gewürdigt, die auch nach der geänderten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1997 Nr. 25 = WM 1997, 397 = WE 1997, 439 = FGPrax 1997, 176 = GE 1997, 969) nunmehr wegen der eingetretenen Rechtskraft die Änderung der vorinstanzlichen Kostenentscheidung ausschließt, sondern nach dem eindeutigen Inhalt als zulässige Rücknahme des Beschlußanfechtungsantrages.
  • KG, 12.09.1988 - 24 W 5887/87

    Verwalter kann sich nicht selber entlasten, auch nicht in Vertretung der ihm

    Auszug aus KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97
    Denn die Verwalterentlastung enthält ein negatives Schuldanerkenntnis in der Weise, daß Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer insoweit ausgeschlossen sind, als sie Geschäftsvorgänge betreffen, die aus der Abrechnung erkannt worden sind oder doch bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennbar waren; der Verwalter ist außerdem nach der ihm erteilten Entlastung in aller Regel nicht mehr verpflichtet, Auskunft über die von ihm geführten Geschäfte zu erteilen (Senat NJW-RR 1989, 144 = WM 1989, 102 = WE 1989, 134).
  • BayObLG, 06.06.1991 - BReg. 2 Z 67/91
    Auszug aus KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97
    Die weitere Zulässigkeitsschranke (vgl. BayObLGZ 1991, 203), daß nämlich auch in der Hauptsache die dritte Instanz eröffnet wäre, ist hinsichtlich des Umlagebeschlusses zu bejahen, dessen Verteidigung der Gemeinschaftskasse jedenfalls mehr als 1.500,00 DM sichert.
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts scheitert die Zulässigkeit der form- und fristgerecht eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde nicht an der fehlenden Beschwerdeberechtigung der Antragsgegner (so auch Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 45 Rdn. 15; Köhler, ZMR 1999, 293, 300; Rühlicke, ZWE 2003, 200, 201; a.A. KG, NJW-RR 1998, 1021; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 16).

    Es legt jedoch - wie bereits zuvor das Kammergericht (NJW-RR 1998, 1021) - seiner Auffassung für das vorliegende Beschlußanfechtungsverfahren ein zu enges Verständnis von den Rechten der Wohnungseigentümer zugrunde.

    Der Nachweis einer Beschwerdeberechtigung im Sinne persönlicher Nachteile, die das vorlegende Gericht hier im Hinblick auf den Entfall des negativen Schuldanerkenntnisses verneint (so auch KG, NJW-RR 1998, 1021), kann daher nicht verlangt werden (vgl. Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 14; auch OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1982, 420).

    Sie erlangt deshalb für die Bestimmung des für den Beschwerdewert entscheidenden Änderungsinteresses (Senat, BGHZ 119, 216, 218) keine Bedeutung (a.A. wohl KG, NJW-RR 1998, 1021).

  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02

    Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer

    Der Senat schließt sich insoweit der Meinung des Kammergerichts (NJW-RR 1998, 1021; ebenso Merle in Bärmann/Pick/Merle § 45 Rn.16) an.
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